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18. Januar 2022
Etwas überraschend wurde heute (nachdem bereits gestern eine Ãnderungsverordnung (die 8.) zur 29. Corona Verordnung mit den neuen Quarantäneregeln verabschiedet wurden) eine neue Corona Verordnung durch den Bremer Senat verabschiedet.

Bevor die neue Verordnung (30. Corona Verordnung) in Kraft treten kann, muss noch der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft zustimmen, es muss der Bürokratie Genüge getan werden.

Wichtig für Sie und auch für uns: Es genügt nicht mehr nur die zweimalige Impfung mit Johnson&Johnson, es muss nun auch hier eine dritte Impfung erfolgen. Falls die zweite Impfung nicht älter als drei Monate ist, kein Problem. Wenn die dritte Impfung (Johnson&Johnson) länger als drei Monate her ist, wird ein Testnachweis verlang.

Wichtig: Unabhängig von der Warnstufe, ob 2, 3 oder 4 ist, soll die 2G+ Regel in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis zum 13.02.2022 gelten.

Hierzu mal ein Wort in eigener Sache. Im Grunde genommen, sind wir grösstenteils mit den von der Politik vorgegebenen Massnahmen einverstanden. Nur irgendwie klappt das mit den Drittimpfungen nicht und nun wird es auf unserem Rücken (Gastronomie) ausgetragen, dass sich Alle doch bitte dreimal impfen sollen. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass die Gastronomie ein Coronatreiber” ist. Ohne jeglichen Beweis hierfür. Wir und viele Mitbewerber haben sich von Anfang an, an die entsprechenden Regeln gehalten. Was können wir denn noch tun? Wo ist der Beweis,dass wir Schuld an den hohen Coronawerten haben??